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30 Jahre Detektei Schiesser

Detektei Schiesser Augsburg

Ratgeber für Arbeitgeber

Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen Was Arbeitgeber rechtssicher tun können

Wiederholte Kurzzeiterkrankungen, auffällige Muster rund um Brückentage – und dann ein Urlaubsfoto auf Social Media: Der Verdacht verdichtet sich. Als Wirtschaftsdetektei in München sichern wir Beweise gerichtsfest – Mitglied im Wirtschaftsbeirat Bayern, BAG-konform und garantiert vertraulich.

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Kostenlos · unverbindlich · garantierte Diskretion

Mitglied im Wirtschaftsbeirat Bayern
Wirtschaftsbeirat Bayern · BAG-konforme Ermittlung · 100 % Diskretion
Detektei Schiesser – anlassbezogene Observation bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug

So gehen Arbeitgeber bei Verdacht richtig vor – in 5 Schritten

Diese fünf Schritte geben Ihnen eine erste Orientierung. Die folgenden Abschnitte vertiefen jeden Punkt.

1

Verdachtssignale prüfen & dokumentieren

Halten Sie konkrete Beobachtungen schriftlich fest – mit Datum, Uhrzeit und Quelle. Keine Bewertungen, nur Tatsachen.

2

Rechtlichen Rahmen kennen

Eine AU-Bescheinigung hat hohen Beweiswert. Dieser lässt sich nur durch belastbare Indizien erschüttern – nicht durch Vermutungen.

3

Zulässige Maßnahmen auswählen

Jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein: konkreter Anlass, geringstes Mittel, klare Zweckbindung. Vorschnelle Überwachung ohne dokumentierten Verdacht ist riskant.

4

Beweise gerichtsfest sichern

Chronologische Dokumentation, Foto-/Videobelege, Zeugenaussagen – alles so aufbereitet, dass es vor dem Arbeitsgericht verwertbar ist.

5

Arbeitsrechtliche Konsequenzen umsetzen

Ob Abmahnung, Kündigung oder Rückforderung – jede Maßnahme braucht eine lückenlose Kette aus Verdacht, Beweis, Anhörung und Entscheidung.

Was ist Lohnfortzahlungsbetrug – und was nicht?

Von Lohnfortzahlungsbetrug spricht man, wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, eine Krankschreibung unter falschen Angaben erwirkt oder die Zeit der Arbeitsunfähigkeit missbräuchlich nutzt – mit dem Ziel, Entgeltfortzahlung zu erhalten, ohne dass ein Anspruch besteht.

Wichtig: Nicht jede Aktivität während einer Krankschreibung ist automatisch Betrug. „Krank" bedeutet nicht zwingend „bettlägerig". Wer mit einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben ist, darf beispielsweise spazieren gehen oder einkaufen. Entscheidend ist, ob das Verhalten der Genesung widerspricht oder die behauptete Erkrankung in Frage stellt.

Typische Konstellationen, die als Lohnfortzahlungsbetrug gewertet werden können

  • Eine Krankschreibung vortäuschen, um anderen Tätigkeiten nachzugehen
  • Ausübung eines Nebenjobs oder Schwarzarbeit während der AU
  • Urlaub oder Veranstaltungsbesuche, die mit der angegebenen Erkrankung nicht vereinbar sind

Was umgangssprachlich als „blaumachen" bezeichnet wird, ist juristisch erst dann relevant, wenn belastbare Indizien vorliegen: Tatsachen dokumentieren, die den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern.

Arbeitgeber prüft Verdachtsmomente und AU-Bescheinigung bei Lohnfortzahlungsbetrug
HR-Verantwortliche prüft Verdachtsfälle auf Lohnfortzahlungsbetrug

Typische Indizien: Woran Sie Verdachtsfälle erkennen

Wir unterstützen Arbeitgeber bei rechtssicherer Mitarbeiterüberwachung – jedes Indiz ist zunächst nur ein Hinweis, erst die Summe dokumentierter Tatsachen ergibt eine belastbare Verdachtslage.

Krankheitsmuster

  • Häufung von Krankmeldungen vor oder nach Wochenenden und Feiertagen
  • Wiederkehrende Kurzzeiterkrankungen (1–3 Tage, oft unterhalb der AU-Pflicht)
  • Auffällige Überschneidungen mit abgelehnten Urlaubsanträgen oder Projektspitzen
  • Krankmeldung kurz nach Konflikten oder disziplinarischen Gesprächen

Hinweise aus dem Umfeld & digitale Spuren

  • Konkrete, nachprüfbare Kollegenaussagen über beobachtete Aktivitäten
  • Beobachtungen durch Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartner
  • Öffentlich einsehbare Social-Media-Posts (Reisen, körperliche Aktivitäten) – nur öffentlich zugängliche Inhalte sind verwertbar
  • Hinweise auf Zweitjob oder körperlich belastende Tätigkeiten, die der Erkrankung widersprechen

Was Arbeitgeber dürfen – und wie man rechtssicher Beweise gewinnt

Jede Maßnahme muss vier Voraussetzungen erfüllen: konkreter Verdacht, klare Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit. Das gilt für jede Form der DSGVO-konformen Mitarbeiterüberwachung.

 

Mitarbeitergespräch & Anhörung

Sachliches Gespräch ohne Druck und Vorverurteilung. Ziel: dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben, die Situation zu erklären. Protokollierung empfohlen.

 

Prüfung interner Daten

Arbeitszeitkonten, Abwesenheitsübersichten, Einsatzpläne oder Dienstwagenprotokolle – sofern dienstliche Daten und einem konkreten Prüfzweck dienend.

 

Öffentliche Social-Media-Auswertung

Öffentliche Profile dürfen eingesehen werden. Screenshots mit Datum und URL sichern. Kein Anlegen von Fake-Profilen, kein Zugriff auf private Bereiche.

 

Einschaltung der Krankenkasse

Bei begründeten Zweifeln kann der Arbeitgeber eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) bei der Krankenkasse anregen.

 

Anlassbezogene Observation

Bei konkretem, dokumentiertem Verdacht ist die Beauftragung einer Detektei zulässig (BAG, Az. 8 AZR 547/09, 8 AZR 1026/12 zur Kostenerstattung; 8 AZR 1007/13 zu den Grenzen). Ohne hinreichenden Anlass kann eine Observation das Persönlichkeitsrecht verletzen.

 

Innerhalb der Leitplanken

Die Detektei Schiesser ist Mitglied im Wirtschaftsbeirat Bayern und arbeitet konsequent innerhalb dieser rechtlichen Grenzen.

Was Arbeitgeber nicht dürfen: GPS-Tracking von Personen oder privaten Fahrzeugen ohne Rechtsgrundlage · Zugriff auf Privatgeräte, private E-Mail-Accounts oder Messenger · Nachstellen, Belästigung oder Eindringen in den Privatbereich · anlasslose Dauerüberwachung. Bei Verstößen drohen unverwertbare Beweise, DSGVO-Bußgelder, Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung und angreifbare Kündigungen.

Verdachtsdokumentation vor der Detektei-Beauftragung

Bevor Sie eine Detektei beauftragen, muss der Verdacht belastbar dokumentiert sein. Nur so ist die Maßnahme verhältnismäßig – und die Ergebnisse verwertbar.

 

Zeitraum & Häufigkeit

Tabellarische Übersicht aller Fehlzeiten mit Daten und Dauer.

 

Erkennbare Muster

Wochentage, Zusammenhang mit Urlaub, Konflikten oder Projektphasen dokumentieren.

 

Konkrete Hinweise

Quelle, Inhalt, Zeitpunkt und Ort jedes Hinweises festhalten.

 

Social-Media-Funde

Screenshots öffentlich zugänglicher Beiträge mit Datum und URL sichern.

 

Dienstliche Auffälligkeiten

Hinweise auf Nebentätigkeit, Kundenkontakte oder Auffälligkeiten bei Dienstwagenprotokollen.

 

Gespräche & Abmahnungen

Bisherige Gespräche oder Abmahnungen – falls vorhanden, mit Datum und Ergebnis dokumentieren.

Dokumentieren Sie ausschließlich Tatsachen. Keine Vermutungen, keine Wertungen, keine Schlussfolgerungen. Die Trennung von Beobachtung und Bewertung ist für die spätere rechtliche Verwertbarkeit entscheidend.

Ablauf einer Observation bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug

Jede Ermittlung folgt einem strukturierten Ablauf – rechtssicher, diskret und lückenlos dokumentiert.

1

Einsatzplanung

Prüfung der Verdachtslage, Festlegung des Beobachtungszeitraums, rechtliche Einordnung und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Wir werten die dokumentierte Verdachtslage aus, legen relevante Zeitfenster fest und definieren das Ziel der Beweissicherung.

2

Observation

Beobachtung in öffentlich zugänglichen Bereichen – diskret, unauffällig und ohne Eingriff in den Privatbereich. Mobile und stationäre Observation durch erfahrene, geschulte Ermittler unter Einhaltung aller gesetzlichen Grenzen.

3

Dokumentation

Lückenlose Zeitlinie mit Orts- und Zeitangaben, Foto- und Videodokumentation im zulässigen Rahmen – mit Zeitstempel und chronologischem Bewegungsprotokoll, gerichtsverwertbar aufbereitet.

4

Abschlussbericht

Chronologisch aufgebaut, nachvollziehbar strukturiert, gerichtsfest aufbereitet – mit klarer Trennung von Beobachtung und Einordnung, Handlungsempfehlung und Bereitschaft zur Zeugenaussage.

Wichtig: Eine Observation kann auch entlasten. Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, ist das ein ebenso klares Ergebnis. Wir dokumentieren, was ist – nicht, was erwartet wird.

Was passiert mit den Beweisen? Arbeitsrechtliche Schritte und Rückforderung

Bestätigt sich der Verdacht, stehen dem Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen zur Verfügung – abhängig von Schwere und Einzelfall.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

 

Abmahnung

Bei erstmaligem oder minder schwerem Verstoß kann eine Abmahnung der verhältnismäßige erste Schritt sein.

 

Ordentliche Kündigung

Bei gewichtigen Verstößen oder nach erfolgloser Abmahnung.

 

Fristlose Kündigung

Bei besonders schwerwiegendem Vertrauensbruch. Das vorsätzliche Vortäuschen kann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellen.

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Rückforderung der Entgeltfortzahlung: Wurde die AU vorgetäuscht, bestand kein Anspruch. Der Arbeitgeber kann die gezahlten Beträge zurückfordern.
  • Schadensersatz: Weitere nachweisbare Schäden (Vertretungskosten, Produktionsausfälle) können geltend gemacht werden.
  • Strafrechtliche Einordnung: Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit zur Erlangung von Entgeltfortzahlung kann den Betrugstatbestand nach § 263 StGB erfüllen.
Kostenerstattung – kann der Arbeitnehmer die Detektivkosten zahlen müssen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen (Rechtsgrundlage § 280 Abs. 1 BGB): Der Verdacht war vor der Beauftragung konkret und dokumentiert, die Observation war erforderlich und verhältnismäßig, und die Kosten stehen in angemessenem Verhältnis zum Anlass. Einen Überblick zum Kostenrahmen finden Sie unter Detektei-Kosten München.

Entscheidend für alle Maßnahmen: Die Kette aus dokumentiertem Verdacht, rechtmäßig erlangtem Beweis, Anhörung und verhältnismäßiger Konsequenz muss lückenlos sein.

Anonymisiertes Fallbeispiel – Observation bei Lohnfortzahlungsbetrug

Fallbeispiel: Vom Verdacht zur gerichtsfesten Dokumentation

Aus eigener Falldokumentation – Details anonymisiert.

  • Ausgangslage: Ein mittelständisches Unternehmen stellte fest, dass ein Mitarbeiter innerhalb von sechs Monaten viermal für jeweils zwei bis drei Tage krankgemeldet war – dreimal im Anschluss an ein Wochenende. Ein Kollege berichtete von einer Sportveranstaltung auf Social Media.
  • Verdachtsdokumentation: Die Personalabteilung erstellte eine Übersicht der Fehlzeiten, sicherte den Social-Media-Beitrag per Screenshot und hielt die Kollegenaussage schriftlich fest.
  • Rechtliche Vorprüfung: In Abstimmung mit einem Arbeitsrechtler wurde entschieden, bei der nächsten Krankmeldung eine anlassbezogene Observation zu beauftragen.
  • Observation: Während der nächsten AU-Phase dokumentierten unsere Ermittler, dass der Mitarbeiter an zwei Tagen einer körperlich belastenden Nebentätigkeit nachging – unvereinbar mit der angegebenen Erkrankung.
  • Ergebnis: Auf Basis der gerichtsfesten Dokumentation sprach das Unternehmen nach Anhörung eine fristlose Kündigung aus und forderte die Entgeltfortzahlung zurück.

Konkreter Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug?

Schildern Sie uns Ihre Verdachtslage – wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob und wie eine anlassbezogene Observation in Ihrem Fall rechtssicher und verhältnismäßig ist. Mitglied im Wirtschaftsbeirat Bayern, BAG-konform und mit gerichtsfester Dokumentation.

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