Die Mitarbeiterüberwachung stellt ein legitimes Mittel zur Aufklärung von Straftaten im Unternehmen dar, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass ein Mitarbeiter kriminelle Handlungen begeht. Detektei Schiesser ermittelt z.B. bei:
- Vortäuschen einer Krankheit
- Entgeltfortzahlungsbetrug
- Spesen- oder Abrechnungsbetrug
- Diebstahl und Unterschlagung
- Wettbewerbsverstößen
- Betriebsspionage
Personalüberwachungen sind sowohl im Betrieb als auch außerhalb möglich. Unsere Detektive ermitteln verdeckt und sichern eindeutige Beweise, die vor Gericht verwertbar sind.
Gern informieren wir Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch, ob die Überwachung von Mitarbeitern in Ihrem Fall rechtmäßig ist.
Ist Mitarbeiterüberwachung erlaubt?
Sie möchten wissen, ob eine Mitarbeiterüberwachung grundsätzlich erlaubt ist. Die Antwort: Es kommt darauf an, denn der Datenschutz ist in Deutschland ein wichtiges Thema. Ein Arbeitgeber muss ein „berechtigtes Interesse“ haben, zum Beispiel, wenn er eine Straftat vermutet. Er muss aber gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegen seine eigenen Interessen abwägen. Insbesondere ist Vorsicht angebracht bei der Nutzung von personenbezogenen Daten.
Maßnahmen der Mitarbeiterüberwachung können unter anderem sein:
- Videoüberwachung
- GPS-Überwachung am Arbeitsplatz
- PC-Überwachung durch den Arbeitgeber
- Kontrollen am Arbeitsplatz/Mitarbeiter abhören
Wie weit darf also ein Unternehmen bei der Überwachung der Mitarbeiter gehen?
Was darf der Arbeitgeber überwachen? Wie dürfen Chefs ihre Angestellten überwachen?
Taschenkontrollen
Wenn ein dringender Verdacht auf Diebstahl vorliegt, darf der Arbeitgeber stichprobenartig kontrollieren. Ein bestimmter Mitarbeiter darf nur bei besonders schwerwiegendem Verdacht kontrolliert werden. Achtung: Die Zustimmung des Betriebsrats ist notwendig.
Kameraüberwachung
Grundsätzlich ist eine heimliche, verdeckte Überwachung nicht gestattet, da sie einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Das Bundesarbeitsgericht erlaubt dies jedoch bei konkreten Verdachtsfällen, wenn eine Aufnahme mittels Kamera zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann.
Telefon
Das heimliche Abhören von Telefonaten ist eindeutig verboten. Der Arbeitgeber kann jedoch eine betriebliche Regelung für solch eine Überwachung im Arbeitsvertrag verankern. Hierbei muss der Mitarbeiter schriftlich zustimmen. Allerdings sind stichprobenartige Kontrollen bei geschäftlichen Telefonaten rechtens. Wenn der Arbeitgeber ein exzessives privates Telefonieren entdeckt, können auf den Mitarbeiter Probleme wegen Arbeitszeitbetruges zukommen.
GPS
Auch hier ist der Gesetzgeber klar: Die GPS-Ortung darf nur während der Arbeitszeit und nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Mitarbeiters erfolgen.
Internet
Das private Surfen im Internet ist vermutlich weiterverbreitet, als Sie denken. Der Arbeitgeber darf die Internetnutzung zu privaten Zwecken gänzlich untersagen. Das bedeutet, auch private E-Mails und das private Surfen im Internet sind nicht gestattet. Das Erfassen der Zieladresse und das Lesen geschäftlicher E-Mails sind dem Arbeitgeber erlaubt.
Überwachung durch einen Detektiv
Lassen Sie sich auch hier von uns beraten, denn es gilt letztlich das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Wenn Sie nur einen vagen Verdacht haben, wäre eine Überwachung rechtswidrig. Liegen jedoch konkrete Beweise vor, dürfen Sie die Arbeitskraft durch einen Detektiv überwachen lassen.
Wer darf meine Arbeitszeit kontrollieren?
Sie haben den Verdacht, dass Ihre Mitarbeiter sich nicht an die vorgegebenen Arbeitszeiten halten oder gar private Dinge während der Arbeitszeit erledigen? Es gilt grundsätzlich, dass Arbeitgeber ihre Angestellten zur Überprüfung von Leistung und Verhalten am Arbeitsplatz kontrollieren dürfen. Hier hat der Gesetzgeber jedoch enge Grenzen gesetzt. Wir beraten Sie gerne dazu
Detektei Schiesser: Betriebliche Ermittlungen mit hoher Erfolgsquote
Die Mitarbeiterüberwachung könnte auch das geeignete Mittel sein, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kundenstamm immer kleiner wird. Vermuten Sie, dass ein Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht und Ihre Kunden abwirbt? Beauftragen Sie die Detektei Schiesser mit der Überwachung von Mitarbeitern. Wir sammeln die Beweise, die Sie benötigen, um dieses vertragswidrige Verhalten nachzuweisen und ggf. einen arbeitsrechtlichen Prozess zu gewinnen.
Als erfahrene Wirtschaftsdetektei ermittelt und beobachtet Detektei Schiesser bei Verdacht auf unerlaubte Nebentätigkeit, Schwarzarbeit, Abrechnungsbetrug, vorgetäuschter Krankheit, Diebstahl, Entgeltfortzahlungsbetrug, Untreue, Lauschangriff und andere Arten von Wirtschaftskriminalität, durch die Unternehmen hohe Schäden erleiden können.
Eine rechtliche Bewertung zum Einsatz von Detektiven im Arbeitsrecht finden Sie hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Einsatz von Detektiven im Arbeitsrecht
Verwandte Themen: Diebstahl-Verdacht Außendienstüberwachung